Leider ist es in der Vergangenheit immer wieder passiert, dass Termine ohne Vorankündigung nicht wahrgenommen wurden. Die zu leistende Anzahlung gilt als Sicherheit zur Entschädigung für den Tätowierer, wenn du nicht mindestens drei Tage vor deinem Termin selbigen absagst. Bei einer fristgerechten Terminabsage/-verschiebung wird die Anzahlung natürlich später mit dem Gesamtpreis der Tätowierung verrechnet.