Nach dem Gesetz musst du das 18. Lebensjahr vollendet haben, heißt du bist bestenfalls volljährig. Wenn du das 16. Lebensjahr vollendet hast, tätowieren wir dich nur mit der Einwilligung deiner Erziehungsberechtigten. Das heißt für dich, du bringst beide Eltern mit zu uns. Neben dir müssen sich auch deine Eltern ausweisen können.
Falls du unter 16 Jahre bist, bleibt dir noch etwas Zeit in der du dich mit deinem Tattoowunsch auseinandersetzen kannst. Sieh es positiv, nach oben hin gibt es dann keine Grenze mehr.
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